 | weil sie durch Krankheit
oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist. |
 | weil bei ihr ein
Krankenhausaufenthalt - auch mit anschließender ambulanter Behandlung -
erforderlich ist. |
 | weil ihr der Arzt/die Ärztin
wegen Schwangerschaftsbeschwerden eine Schonung verordnet hat. |
 | weil sie im
Entbindungszeitraum nicht in gewohnter Weise für die Familie und den
Haushalt sorgen kann. |
 | weil sie ein Kind zur Kur
oder ins Krankenhaus begleiten muss und weitere kleine Kinder zu Hause
Betreuung benötigen. |
 | weil sie an einer ärztlich
verordneten (Mutter-Kind-) Kur oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme
teilnimmt. |
 | weil sie aus persönlichen
Gründen pflegebedürftige Angehörige vorübergehend nicht versorgen kann. |
 | weil sie verstorben ist. |