Sind
Sie Mitglied im ZJEN ?
Der
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen
(ZJEN) besteht seit 1993 und ist die Interessenvertretung der
Jagdrechtsinhaber – der Grundeigentümer im ländlichen Raum.
Der
ZJEN setzt sich für die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum, die
Beibehaltung des bisherigen Reviersystems und eine zukunftsträchtige und
ressourcenschonende Jagdausübung ein. Bei der Novellierung des Niedersächsischen
Jagdgesetzes sowie beim neuen Niedersächsischen Wald- und
Landschaftsgesetz hat der ZJEN die Interessen der Grundeigentümer und
Jagdrechtsinhaber geltend gemacht und verteidigt.
Über
3300 Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sind unter seinem Dach
vereinigt, um ihren gemeinsamen Willen in Politik und Gesellschaft zur
Geltung zu bringen.
Dadurch
sind ca. 60 % der Grundeigentümer Niedersachsens – nämlich ca. 250.000
Einzelpersonen - über den Verband erfasst.
In
jagdpolitisch schwierigen Zeiten können es nicht genug Mitglieder sein
– um der Politik die Interessen des ländlichen Raumes mit einer
entsprechenden Gewichtsangabe präsentieren zu können. Dieses Gewicht
soll und wird bei den anhaltenden Diskussionen um das Bundesjagdgesetz
besondere Bedeutung erfahren.
Es
gibt weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft im ZJEN:
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Unsere Mitglieder informieren wir über wichtige politische und
gesetzliche Entwicklungen und geben ihnen fachlichen Rat und praktische
Hilfe. Wir treten für sie ein gegenüber den Parlamenten, den Landes- und
Kommunalbehörden sowie Interessenverbänden und –vertretungen.
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Der ZJEN gibt Rechtsauskünfte und berät die Jagdgenossenschaften
bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
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Das vereinseigene Mitteilungsblatt „ZJEN
Informationen“
unterrichtet die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Verbandsaktivitäten.
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Der ZJEN bietet Mitgliedern für 45.- € ein EDV-Programm
„Jagdkataster“ an, welches die Berechnung und Auszahlung des
Jagdgeldes sowie die Erstellung von Abstimmungslisten automatisch
vornimmt.
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Mitglieder im ZJEN können kostenlos Merkblätter zu folgenden
Themen anfordern:
Auszahlung des Jagdgeldes •
Welche Grundstücke gehören zur bejagbaren Fläche
Naherholung, Reiter und Hunde im Jagdrevier
Jagdrechtsbindung
an Grund und Boden
Kurzbeschreibung EDV-Programm „Jagdkataster“
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Mit seiner Stiftung Kulturlandpflege hat der ZJEN ein Instrument
geschaffen, um für Grundeigentümer mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten bei
Naturschutzvorhaben zu entwickeln. Außerdem bietet die Stiftung
Grundeigentümern Fördermöglichkeiten bei eigenen Maßnahmen an.
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Noch ein Grund für einen Beitritt zum ZJEN: Die Mitgliedschaft
kostet Sie nur 12 Cent pro ha bejagbare Fläche und Jahr, mindestens
jedoch 36.- € pro Jahr. Ist
der Jagdbezirk größer als 1.000 Hektar, reduziert sich der Beitrag für
die darüber hinausgehende Fläche auf 10 Cent pro Hektar bejagbare Fläche.
Beitrittserklärungen
sowie weitere Informationen gibt es beim zuständigen Landvolk-Kreisverband sowie beim
ZJEN, Warmbüchenstr. 3, 30159 Hannover.
Tel. 0511-36704-48