Home ] Nach oben ] Chinesenbesuch ] Stadtgespräch ] Besuch MU Sander ] Dorfhelferinnen ] Ehrenmitgliedschaft ] Offener Hof 2006 ] Schulprojekt ] CC Beratung ] Handel mit ZA ] Agrarantrag 2006 ] [ ZJEN Versammlung ] Forstmulcher ] von dem Bussche ] BezVers-2006 ] Landjugendball ] Pfadler-Seminar ]


Home
Nach oben

 

ZJEN Versammlung

ZJEN Mitgliederversammlung
27. April 2006, 20:00 Uhr im Gasthaus Fricke in Lenglern

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Wahlen für die Kreisgruppe Göttingen
    Adolf Luthin scheidet altersbedingt aus
  3. Wahlen für die Kreisgruppe Northeim
    Hartmut Brinkmann scheidet altersbedingt aus
  4. Aktuelles und Grundsätzliches aus der Geschäftsstelle des ZJEN
    Björn Rohloff, ZJEN Hannover
  5. Anforderungen der Jagdaufsichtsbehörden
    Hermann Schütte, Landkreis Göttingen
  6. Verschiedenes

Mit rund 80 Besuchern war die Veranstaltung sehr gut besucht. Otto Küllmer aus Volkerode wurde für Adolf Luthin, Weißenborn als Kreisgruppensprecher Göttingen einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt. Für die Kreisgruppe Northeim wurde Hartmut Brinkmann einstimmig bei eigener Enthaltung im Amt bestätigt.

Björn Rohloff vom ZJEN aus Hannover stellte uns sehr anschaulich Aktuelles aus der Geschäftsstelle und der politischen Arbeit vor. Mit Praxisbeispielen aus Versammlung erläuterte er wichtige Formalitäten.

 

       
      

Diskutiert wurden z.B. folgende Fragestellungen:

Eine (typische) Jagdgenossenschaftsversammlung ...

Erich Ehrbar (E) hat als neuer Jagdvorsteher ordnungemäß, d. h. durch Aushang im Gemeindekasten und zusätzlich durch Anzeige in der Tagespresse, 14 Tage vor Sitzungstermin zur Jagdgenossenschaftsversammlung geladen. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Vergabe der Jagd, woran neben den Pachtbewerbern A und B auch E selbst interessiert ist. Als es zur Beschlussfassung über den neuen Pächter kommt, sieht sich E plötzlich in Schwierigkeiten:

  1.   Ein in Bayern wohnhafter Jagdgenosse, der nur durch Zufall von der Zusammenkunft erfahren hatte, beschwert sich, dass auswärtige Grundeigentümer nicht gesondert zur Versammlung eingeladen worden sind.

  2.  Ein im Jagdkataster erfasster Eigentümer fragt an, ob er an der Abstimmung teilnehmen darf. Er habe zugunsten seines Vaters ein umfassendes Nießbrauchsrecht bestellt, das auch im Grundbuch eingetragen ist, und davon gehört, dass in diesen Fällen das Stimmrecht automatisch auf den Nießbrauchsberechtigten übergeht.

  3. Zwei der rund 20 anwesenden Jagdgenossen fordern geheime Abstimmung. E möchte den Antrag ablehnen, denn er weiß nicht, wie bei der Stimmauszählung (Kopf- und Flächenvotum) eine Geheimhaltung gewährleistet werden kann.

  4. Um als Pachtbewerber ein überzeugendes Wahlergebnis für sich verbuchen zu können, möchte E, der auch Jagdgenosse ist, trotz möglicher Interessenkollision mit abstimmen und sich auch selbst wählen. A und B protestieren.

  5. Als E mit großer Mehrheit den Zuschlag bei der Jagdvergabe erhält, erklären A und B kurzum alles für null und nichtig. E könne keinen Pachtvertrag mit sich selbst abschließen. Seine Vorstandskollegen H und M seien keine Jagdgenossen und deshalb ebenfalls nicht unterschriftsberechtigt.  Vorgelegte Vollmachten seien nicht notariell bzw. von der Gemeinde beglaubigt worden, sondern nur von einem Münchener Finanzamt. Außerdem habe man bei der Abstimmung X übergangen, der in der Gemarkung ein Gartengrundstück mit Laube sein eigen nennt. Die Jagdbehörde habe auf Anfrage des alten Pächters nach Anhörung des Jagdbeirats zwar festgestellt, dass es sich hierbei um einen befriedeten Bezirk handele, doch sei X ganz anderer Auffassung. Er wäre mit einer Bejagung des Gartens ohne weiteres einverstanden.

  6. Der notorische Skeptiker O will den Dingen auf den Grund gehen und verlangt vom Vorstand zunächst Einsicht in das Jagdkataster. Der Vorstand hat datenschutzrechtliche Bedenken und lehnt eine Einsichtnahme ab. O protestiert und droht, eine gerichtliche Entscheidung über diese Frage herbeiführen zu wollen. Jagdvorsteher E erkundigt sich beim ZJEN nach den Prozesschancen des O.

  7. Der Jagdgenosse P bemängelt, dass bei der Versammlung von insgesamt 200 Jagdgenossen nur 16 Mitglieder anwesend waren. So gering besuchte Veranstaltungen seien nicht beschlussfähig. Außerdem will P wissen, wie sich Enthaltungen auf ein Beschlussergebnis auswirken.

 

 

 

Home ] Nach oben ]

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster(a)landvolk-goe.de Copyright © 2005