Einführung von Cross- Compliance
in 3 Stufen
2005
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Nitratrichtlinie
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Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen/Ziegen
und Schweinen
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FFH-Richtlinie
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Vogelschutzrichtlinie
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Grundwasserschutzrichtlinie
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Klärschlammrichtlinie
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Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand
2006
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Pflanzenschutzzulassungsrichtlinie
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Hormonverbot
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Hygiene-Basisverordnung
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TSE-Verordnung
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Tierseuchenvorschriften
2007
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Richtlinie über die Mindestanforderungen für den Schutz von
Kälbern und Schweinen
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Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
Neue Prüfungsinhalte in 2006
(Stand Februar 2006)
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Bereich PSM: Sachkundenachweis und Spritzen- TÜV, Einhaltung
der Gebrauchsanweisung, Länderspezifischer Vorgaben
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Bereich Tierseuchen: Anzeigepflicht bei bestimmten Tierseuchen
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Bereich Hygiene: Arzneimittelbestandsbuch, Abgabebelege,
Lieferbelege von ein und Ausgängen von Lebens- und Futtermitteln,
Dokumentation des PSM- Einsatzes
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Bereich Hormone: Tiermehlverfütterungsverbot, Verbot des
Einsatzes von Hormonen als Masthilfsmittel
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Bereich Lagerstätten für Gülle und Jauche: ab 2006 2,5 bis 3
Monate Lagerkapazität, ab 1.1.2009 180 Tage Lagerkapazität
Auswirkungen von Verstößen gegen
Cross- Compliance
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1 bis 5 Prozent Kürzung der Betriebsprämie bei der 1.
Feststellung
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daraus resultieren häufigere Prüfungen
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beim nächsten Verstoß steigen die Kürzungen auf bis zu 15% an
Landvolk bietet einen
kostengünstigen Festpreis für eine Betriebsberatung an!
Inhalt:
1.
Gruppenschulung mit bis zu 15 Landwirten über die allgemeinen Vorgaben im
Landvolkhaus Rosdorf
2. Individuelle
Betriebsbesuche bei den teilnehmenden Landwirten
Kosten:
Ackerbaubetriebe 160 €
Ackerbau und Tierhaltung 200 €
Sprechen Sie uns an: Martin Meyer
0551-78904-53