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Agrarantrag 2006

hier geht´s zu den neunen Luftbildern

Sammelantrag „Agrarförderung und Agrar-Umweltmaßnahmen 2006“

in Kürze werden Sie die neuen Antragsformulare für den Sammelantrag „Agrarförderung und Agrar-Umweltmaßnahmen 2006“ und die Bescheide über Ihre Zahlungsansprüche erhalten.

Zuerst sollten Sie die Bescheide genau kontrollieren und Unregelmäßigkeiten mit der LWK- Bewilligungsstelle klären. Diese kann Ihnen dann bei offensichtlichen Bearbeitungsfehlern einen berichtigten Bescheid ausstellen. Sollten Sie auf diesem Wege keine Änderung erreichen können, bleibt Ihnen nur der Weg, Klage innerhalb eines Monats einzulegen. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, sprechen Sie uns an!

Die Kosten einer Klage richten sich nach dem Streitwert. Zurzeit wird die Auffassung vertreten, dass die dreifache Jahresauszahlung bei den Zahlungsansprüchen angesetzt wird minus einem Abschlag von 20 Prozent. Bei einem normalen Zahlungsanspruch für Ackerland liegt der Streitwert bei ca. 600 €, beim Einreichen der Klage werden Gerichtskosten von 105 € und Anwaltskosten von 133 € + MwSt. fällig. Bei einem Streitwert von 6000 € liegen die Kosten bei 408 € bzw. 865 € + MwSt.

Beim Antragsverfahren wird es im Vergleich zum Vorjahr nochmals umfangreicher. Es gibt eine neue Anlage für die Landschaftselemente, eine neue Anlage für die Pachtung von Zahlungsansprüchen mit Fläche und eine Aufstellung der Zahlungsansprüche. Wie in den Vorjahren sind wir Ihnen wieder beim korrekten Ausfüllen der Anträge behilflich. Die Zeit wird leider auch in diesem Jahr sehr kurz sein, um die Anträge auszufüllen und abzugeben.

Ab diesem Jahr stehen uns neue farbige Luftbilder für Südniedersachsen zur Verfügung, die eine deutlich bessere Qualität besitzen als die bisherigen Schwarz-Weiß-Bilder. Die Luftbilder sind im Frühjahr 2005 erstellt worden und lösen die alten Bilder aus 2002 ab. Speziell für Flächen, die sich seit dem letzten Termin durch z. B. Straßenbau, Flurbereinigung, etc. stark verändert haben, sind die neuen Luftbilder nun eine brauchbare Grundlage. Diese Bilder werden ab dem nächsten Jahr auch bei der LWK- Bewilligungsstelle eingesetzt, wir sind dieser ein Jahr voraus.

Auch dieses Jahr gibt es wieder viele Neuerungen im Antragsverfahren, die an Sie gestellten Anforderungen sind vielfältig:

·        Erstellen des Sammelantrags mit genauer Ermittlung der Flächengrößen

·        Detaillierte Angabe der Landschaftselemente

·        Die Übertragung der Zahlungsansprüche muss für den diesjährigen
  Antrag bis zum 15. Mai vollzogen sein

·        Einhalten der verschiedenen Cross- Compliance- Vorschriften

·        Neue Angebote der Agrarumweltprogramme für den eigenen Betrieb prüfen

Wir werden unseren Service zu den bekannten Konditionen anbieten. Für die Bearbeitung der Anträge werden wir 60 €/h berechnen und zusätzlich wird für die Bereitstellung der Katasterdaten eine Gebühr vom Katasteramt von 0,72 ct/ha erhoben, allerdings bei einer Mindestbestellsumme von 50 €, Nachbestellungen unter 10 ha sind dort kostenlos.

Wir gehen derzeit davon aus, dass die Bearbeitung des Antrages erheblich weniger Zeit in Anspruch nehmen wird, da das „Flächengerüst“ (abgesehen von Änderungsmeldungen) stehen sollte und bestenfalls nur noch veränderte Kulturen angegeben werden müssen.

Da sich die Bearbeitung der Anträge, die Kontrolle der zugeteilten Zahlungsansprüche, sowie der Handel mit Zahlungsansprüchen auf die Zeit von Mitte März bis Mitte Mai konzentrieren wird, bitten wir schon heute um Terminabsprache, da es sicherlich wieder sehr eng werden wird.


 

Aktuell sind die neuen Luftbilder verfügbar :

       

Hier ein Vergleich alt und neu (man beachte die neue Autobahn A 38)

 

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