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Luftbildern
Sammelantrag
„Agrarförderung und Agrar-Umweltmaßnahmen 2006“
in Kürze werden Sie die
neuen Antragsformulare für den Sammelantrag „Agrarförderung
und Agrar-Umweltmaßnahmen 2006“ und die Bescheide über Ihre
Zahlungsansprüche erhalten.
Zuerst sollten Sie die Bescheide genau
kontrollieren und Unregelmäßigkeiten mit der LWK- Bewilligungsstelle klären.
Diese kann Ihnen dann bei offensichtlichen Bearbeitungsfehlern einen
berichtigten Bescheid ausstellen. Sollten Sie auf diesem Wege keine Änderung
erreichen können, bleibt Ihnen nur der Weg, Klage innerhalb eines Monats
einzulegen. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, sprechen Sie uns an!
Die Kosten einer Klage richten sich nach
dem Streitwert. Zurzeit wird die Auffassung vertreten, dass die dreifache
Jahresauszahlung bei den Zahlungsansprüchen angesetzt wird minus einem
Abschlag von 20 Prozent. Bei einem normalen Zahlungsanspruch für Ackerland
liegt der Streitwert bei ca. 600 €, beim Einreichen der Klage werden
Gerichtskosten von 105 € und Anwaltskosten von 133 € + MwSt. fällig. Bei
einem Streitwert von 6000 € liegen die Kosten bei 408 € bzw. 865 € + MwSt.
Beim Antragsverfahren wird es im
Vergleich zum Vorjahr nochmals umfangreicher. Es gibt eine neue Anlage für
die Landschaftselemente, eine neue Anlage für die Pachtung von
Zahlungsansprüchen mit Fläche und eine Aufstellung der Zahlungsansprüche.
Wie in den Vorjahren sind wir Ihnen wieder beim korrekten Ausfüllen der
Anträge behilflich. Die Zeit wird leider auch in diesem Jahr sehr kurz sein,
um die Anträge auszufüllen und abzugeben.
Ab diesem Jahr stehen uns neue farbige
Luftbilder für Südniedersachsen zur Verfügung, die eine deutlich bessere
Qualität besitzen als die bisherigen Schwarz-Weiß-Bilder. Die Luftbilder
sind im Frühjahr 2005 erstellt worden und lösen die alten Bilder aus 2002
ab. Speziell für Flächen, die sich seit dem letzten Termin durch z. B.
Straßenbau, Flurbereinigung, etc. stark verändert haben, sind die neuen
Luftbilder nun eine brauchbare Grundlage. Diese Bilder werden ab dem
nächsten Jahr auch bei der LWK- Bewilligungsstelle eingesetzt, wir sind
dieser ein Jahr voraus.
Auch dieses Jahr gibt es wieder viele
Neuerungen im Antragsverfahren, die an Sie gestellten Anforderungen sind
vielfältig:
·
Erstellen des Sammelantrags mit genauer
Ermittlung der Flächengrößen
·
Detaillierte Angabe der
Landschaftselemente
·
Die Übertragung der Zahlungsansprüche
muss für den diesjährigen
Antrag bis zum 15. Mai vollzogen sein
·
Einhalten der verschiedenen Cross-
Compliance- Vorschriften
·
Neue Angebote der Agrarumweltprogramme
für den eigenen Betrieb prüfen
Wir werden unseren Service zu den
bekannten Konditionen anbieten. Für die Bearbeitung der Anträge werden wir
60 €/h berechnen und zusätzlich wird für die Bereitstellung der
Katasterdaten eine Gebühr vom Katasteramt von 0,72 ct/ha erhoben, allerdings
bei einer Mindestbestellsumme von 50 €, Nachbestellungen unter 10 ha sind
dort kostenlos.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die
Bearbeitung des Antrages erheblich weniger Zeit in Anspruch nehmen wird, da
das „Flächengerüst“ (abgesehen von Änderungsmeldungen) stehen sollte und
bestenfalls nur noch veränderte Kulturen angegeben werden müssen.
Da sich die Bearbeitung der Anträge, die
Kontrolle der zugeteilten Zahlungsansprüche, sowie der Handel mit
Zahlungsansprüchen auf die Zeit von Mitte März bis Mitte Mai konzentrieren
wird, bitten wir schon heute um Terminabsprache, da es sicherlich wieder
sehr eng werden wird.