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Handel mit ZA

Handel mit Zahlungsansprüchen

Wir bieten Ihnen über unser landesweites landvolkinternes EDV Netzwerk eine sichere Handelsplattform für Zahlungsansprüche. Da beim Handel der Zahlungsansprüche keine behördliche Kontrolle vorgesehen ist, kommt der Qualität der Verträge eine erhebliche Bedeutung zu. Darüber hinaus haben Sie über uns die Gewähr, dass wir als Landvolk Niedersachsen die Handelpartner kennen, und so in der Lage sind, schwarze Schafe gar nicht erst am Handel teilnehmen zu lassen, sprechen Sie uns an!

 

Grundsätzliches

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Übertragung ist nur an andere Betriebsinhaber möglich

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durch das deutsche Regionalmodell ist der Zahlungsanspruch (ZA) an die jeweilige Region gebunden

 

 Zulässige Übertragungsformen

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  Zahlungsansprüche können mit oder ohne Fläche durch Verkauf, Tausch oder Schenkung endgültig übertragen werden

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 Zahlungsansprüche können durch Verpachtung oder ähnliche Formen befristet übertragen werden. Die befristete Übertragung setzt zwingend eine Überlassung einer entsprechenden Anzahl Hektar beihilfefähiger Fläche mit der gleichen Laufzeit voraus

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Der Übertragende und der Übernehmer müssen die Übertragung bei der LWK innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss melden, dafür wird es entsprechende Formulare geben

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Bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen mit Fläche ist eine Bruchteilsbildung und -übertragung möglich

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Bei Übertragung von Zahlungsansprüchen ohne Fläche ist nur die Übertragung vorhandener Bruchteile zulässig

 Sind Inhaber der Fläche und des Zahlungsanspruchs nicht identisch gilt die Übertragung als Übertragung ohne Fläche!

 Beispiel 1:

Landwirt Meyer verpachtet seine Eigentumsfläche im Jahr 2006 an mehrere aktive Landwirte.

Bei der Übertragung ist eine aktive Bruchteilsbildung möglich, da der Inhaber der Fläche und der Inhaber des Zahlungsanspruchs identisch sind (Übertragung mit Fläche).  

 

Beispiel 2:

Landwirt Schmidt gibt seinen Betrieb im Jahr 2006 auf. Er bewirtschaftete nur Pachtflächen von mehreren Eigentümern. Die Flächen werden von unterschiedlichen Landwirten übernommen

Bei Übertragung ist keine aktive Bruchteilbildung möglich, da der Inhaber der Fläche und der Inhaber des Zahlungsanspruchs unterschiedlich sind (Übertragung ohne Fläche).

Das Landvolk unterstützt Sie

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beim finden eines Käufers/Verkäufers über eine interne Handelsplattform

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bei der Übertragung der Zahlungsansprüche und

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bei der Erstellung des zivilrechtlichen Vertrages

 

                   Kurz dem gesamten Übertragungsweg

Sprechen Sie uns an: Martin Meyer 0551-78904-53

 

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