Als
nächstes wird am 09.12.2009 im Kreistag darüber diskutiert.
Grundsätzlich ist
der Landkreis verpflichtet, die FFH Gebiete dauerhaft zu schützen.
Von
unserer Seite gilt die Forderung des Umweltministers Hans Heinrich Sander:
Bei allen Schutzmaßnahmen muss der freiwillige Vertragsnaturschutz vorrangig
vor Verordnungsnaturschutz geprüft und angeboten werden.
Der
Landkreis hat zugesagt, den vorgelegen Maßnahmenplan und das Schutzkonzept
als Diskussionsgrundlage zu verstehen und eine enge Abstimmung mit den
betroffenen Grundeigentümern zu suchen.
Unterstützend dazu
verweisen wir auf das neune Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, gültig ab 1.3.2010)
in dem im § 3, Abs 2(3)
eindeutig geregelt ist, dass Vertragsnaturschutz vorrangig zu prüfen
ist.
Anschreiben an die Kreistagsabgeordneten
vom 1.12.2009
(Erste)
Reaktionen