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FFH-Schutz

     

Weiterer Schutz von FFH  Gebieten wieder in der Diskussion

 

Bereits aus dem Jahr 2007 kennen Sie die Diskussion um den Antrag, alle FFH Gebiete im Landkreis in Naturschutzgebiete umzuwandeln (Erinnerung). Unser aller Anstrengung hat dazu geführt, dass dieser Antrag zurückgezogen wurde. Aktuell ist diese Diskussion wieder im Gang. Bei der  Umweltausschusssitzung am 30.9.2009 wurde das Thema diskutiert und ein umfassendes „Sicherungskonzept“ unter Mithilfe des NLWKN vorgestellt.


Die Unterlagen haben wir Ihnen hier bereitgestellt:
 

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Protokoll Umweltausschuss 30.9.2009

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Kreistagsvorlage

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Maßnahmenplanung

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Sicherungskonzept

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Übersichtskarte FFH

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interaktive Karte NLWKN

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V 19 im LK Göttingen  Karte 1      Karte 2

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Karte Natura 2000 in Nds   (13,5 MB als pdf)

 

Als nächstes wird am 09.12.2009 im Kreistag darüber diskutiert.

 

Grundsätzlich ist der Landkreis verpflichtet, die FFH Gebiete dauerhaft zu schützen.

 

Von unserer Seite gilt die Forderung des Umweltministers Hans Heinrich Sander: Bei allen Schutzmaßnahmen muss der freiwillige Vertragsnaturschutz vorrangig vor Verordnungsnaturschutz geprüft und angeboten werden.

 

Der Landkreis hat zugesagt, den vorgelegen Maßnahmenplan und das Schutzkonzept als Diskussionsgrundlage zu verstehen und eine enge Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern zu suchen.

 

Unterstützend dazu verweisen wir auf das neune Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, gültig ab 1.3.2010) in dem im § 3, Abs 2(3) eindeutig geregelt ist,  dass Vertragsnaturschutz vorrangig zu prüfen ist.

 

Anschreiben an die Kreistagsabgeordneten vom 1.12.2009

 

(Erste) Reaktionen

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Pressemitteilung der SPD vom 25.11.2009 

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Pressemitteilung der CDU vom 8.12.2009  

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HNA vom 9.12.2009 

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GT vom 9.12.2009 

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HNA vom 12.12.2009 

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HNA vom 6.1.2010 (Fehrensen) 

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HNA vom 12.1.2010 (Ronald Schminke) 

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HNA vom 19.1.2010 (Bürgermeister Burhenne) 

 

 

Wir informieren Sie aktuell...

 

 
     
     

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