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CC Beratung

Cross Compliance  Beratung  Stand Mai 2005

Förderung kann voraussichtlich von vielen nicht in Anspruch genommen werden

Die Mindestförderhöhe liegt bei 400 €, somit die notwendige Berechnung bei rund 800 € (gefördert wird nur der netto Rechnungsbetrag). Umgerechnet in einen üblichen Stundensatz müssen somit mindestens 12 bis 15 Stunden Beratung je Betrieb in Anspruch genommen werden. Es bleibt die Frage, bei welchem Betrieb so viele Stunden für die CC Beratung aufgebracht werden können. Die Wahrschein­lichkeit, dass viele Betriebe in den Genuss der Förderung kommen, sehen wir nicht als gegeben.

Eigenkontrolle der Landwirte

Aufgrund der bald bekannten Eigenkontroll­listen werden die meisten Landwirte den größten Teil der Fragen selbst beantworten können. Der Beratungsumfang sinkt somit deutlich.

Umfang der CC Beratung

Die CC Beratung hört beispielsweise nach der Frage der Dichtigkeit der PSM Lagerung auf. Die baulichen Fragen sind nicht Gegenstand der CC Kontrolle und somit streng genommen (EU Kontrolle) nicht förderfähig. Darüber hinaus ist die Beratung der baulichen Fragen für PSM Lager ohnehin mit dem Landkreis zu führen, sollte dieser überzogene Vorstellungen haben, kommen die Bauernverbände ohnehin wieder in die Pflicht. Auch die hat mit geförderter CC Beratung nichts zu tun.

Überzogenes Aufblähen der CC Probleme

Es macht sich der Eindruck breit, dass manche Beratungsorganisationen die BMS Beratung weit über das vertretbare Maß hinaus aufblähen. Beispielsweise ist im Bezug auf Diesel, Öl und PSM Lagerung die einzige CC relevante Frage, ob das Behältnis dicht ist. Ob Baugenehmigungen oder sonstige andere Vorschriften erfüllt sind, ist nicht Gegenstand der CC Überprüfung. Das die Gelegenheit genutzt wird, Landwirte auf die Notwendigkeit der korrekten Lagerung hinzuweisen ist sicher sinnvoll, jedoch leben viele Betriebe mit dem Ihnen ohnehin bekanntem Risiko der nicht ordnungsgemäßen Lagerung bereits seit Jahren. CC wirkt hier nicht risikoverstärkend. Somit scheint die „Panikmache“ in weiten Bereichen überzogen.

Schadensabschätzung – Beratungskosten

Die Relation zwischen dem möglichem Schaden und den Beratungskosten sollte jeder Betrieb beachten: Dazu ein Beispiel: Ein 60 ha Ackerbaubetrieb in unserer Region hat ein Fördervolumen von ca. 15.000 €. Dieser Betrieb, der sich auch bisher schon Gedanken um sein Tun gemacht hat (also keine groben Verstöße), hat ein CC Kontrollrisiko von 1%. Bei dieser Kontrolle würde dann z. B. ein Verstoß gegen CC festgestellt (Bsp: SpritzenTÜV abgelaufen) und eine Kürzung von 3% (1% bis 5%) verhängt. Die mögliche Kürzung beläuft sich demnach auf 450 €. Viele werden voraussichtlich rechnen und die Kontrollen zunächst auf sich zu kommen lassen. Dies verstärkt den Eindruck, dass 12 bis 15 Stunden Beratung eher unrealistisch erscheinen.

Kontrollbögen LWK noch nicht bekannt

Es steht zu befürchten, dass die Beratungs­aussagen ohne Kenntnis der Kontrollbögen der LWK nicht zielgerichtet sind. Es wäre ggf. darüber nachzudenken, ob ein Abwarten hier nicht angebracht wäre, bevor die Landwirte mit Beratungsempfehlungen versorgt werden.

Trotz dieser Aussagen müssen selbstverständlich alle Regeln der „guten fachlichen Praxis“ eingehalten werden.

 

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