Cross
Compliance Beratung Stand Mai 2005
Förderung
kann voraussichtlich von vielen nicht in Anspruch genommen werden
Die Mindestförderhöhe liegt bei 400 €,
somit die notwendige Berechnung bei rund 800 € (gefördert wird nur
der netto Rechnungsbetrag). Umgerechnet in einen üblichen Stundensatz müssen
somit mindestens 12 bis 15 Stunden Beratung je Betrieb in Anspruch
genommen werden. Es bleibt die Frage, bei welchem Betrieb so viele Stunden
für die CC Beratung aufgebracht werden können. Die Wahrscheinlichkeit,
dass viele Betriebe in den Genuss der Förderung kommen, sehen wir nicht
als gegeben.
Eigenkontrolle
der Landwirte
Aufgrund der bald bekannten Eigenkontrolllisten
werden die meisten Landwirte den größten Teil der Fragen selbst
beantworten können. Der Beratungsumfang sinkt somit deutlich.
Umfang
der CC Beratung
Die CC Beratung hört beispielsweise nach
der Frage der Dichtigkeit der PSM Lagerung auf. Die baulichen Fragen sind
nicht Gegenstand der CC Kontrolle und somit streng genommen (EU Kontrolle)
nicht förderfähig. Darüber hinaus ist die Beratung der baulichen Fragen
für PSM Lager ohnehin mit dem Landkreis zu führen, sollte dieser überzogene
Vorstellungen haben, kommen die Bauernverbände ohnehin wieder in die
Pflicht. Auch die hat mit geförderter CC Beratung nichts zu tun.
Überzogenes
Aufblähen der CC Probleme
Es macht sich der Eindruck breit, dass
manche Beratungsorganisationen die BMS Beratung weit über das vertretbare
Maß hinaus aufblähen. Beispielsweise ist im Bezug auf Diesel, Öl und
PSM Lagerung die einzige CC relevante Frage, ob das Behältnis dicht ist.
Ob Baugenehmigungen oder sonstige andere Vorschriften erfüllt sind, ist
nicht Gegenstand der CC Überprüfung. Das die Gelegenheit genutzt wird,
Landwirte auf die Notwendigkeit der korrekten Lagerung hinzuweisen ist
sicher sinnvoll, jedoch leben viele Betriebe mit dem Ihnen ohnehin
bekanntem Risiko der nicht ordnungsgemäßen Lagerung bereits seit Jahren.
CC wirkt hier nicht risikoverstärkend. Somit scheint die „Panikmache“
in weiten Bereichen überzogen.
Schadensabschätzung
– Beratungskosten
Die Relation zwischen dem möglichem
Schaden und den Beratungskosten sollte jeder Betrieb beachten: Dazu ein
Beispiel: Ein 60 ha Ackerbaubetrieb in unserer Region hat ein Fördervolumen
von ca. 15.000 €. Dieser Betrieb, der sich auch bisher schon
Gedanken um sein Tun gemacht hat (also keine groben Verstöße), hat ein
CC Kontrollrisiko von 1%. Bei dieser Kontrolle würde dann z. B. ein
Verstoß gegen CC festgestellt (Bsp: SpritzenTÜV abgelaufen) und eine Kürzung
von 3% (1% bis 5%) verhängt. Die mögliche Kürzung beläuft sich demnach
auf 450 €. Viele werden voraussichtlich rechnen und die Kontrollen zunächst
auf sich zu kommen lassen. Dies verstärkt den Eindruck, dass 12 bis 15
Stunden Beratung eher unrealistisch erscheinen.
Kontrollbögen
LWK noch nicht bekannt
Es steht zu befürchten, dass die
Beratungsaussagen ohne Kenntnis der Kontrollbögen der LWK nicht
zielgerichtet sind. Es wäre ggf. darüber nachzudenken, ob ein Abwarten
hier nicht angebracht wäre, bevor die Landwirte mit Beratungsempfehlungen
versorgt werden.
Trotz
dieser Aussagen müssen selbstverständlich alle Regeln der „guten
fachlichen Praxis“ eingehalten werden.