Seit Oktober 2004 stellen wir unseren
Mitgliedern einen qualifizierte und GIS gestützte Antragsunterstützung
zur Verfügung. Seit 1993 haben die landw. Betriebe Anträge für
Ausgleichszahlungen für Kulturpflanzen bzw. Stilllegung stellen können. Bislang
wurden die Anträge so gestellt, dass als Grundlage
das Liegenschaftskataster diente. Die Angabe der Flächen erfolgte
nach Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Die Europäische Union hat jedoch festgelegt, dass ab
2005 die Beantragung der Flächen mit Hilfe eines EDV gestützten
Informationssystems anhand von Luftbildern
erfolgen muss. Dieses Verfahren ist in den Mitgliedsstaaten der EU
verbindlich ab dem 01. Januar 2005 einzuführen.

Die Angaben werden zukünftig nicht mehr im bisherigen
Referenzsystem nach dem Liegenschaftskataster, sondern nach sog. Feldblocksystem gemacht. Dieses Verfahren wird unabhängig von den
inhaltlichen Änderungen, die mit der Agrarreform verbunden sind, eingeführt.
Damit sich alle Beteiligten auf dieses neue System einstellen können, wurd
im Herbst 2004 ein so genannter Probelauf (Beteiligungsverfahren)
veranstaltet.

Grundsätzlich
kann man in verschiedenen
Intensitätsstufen am Beteiligungs- und Antragsverfahren teilnehmen.
Die sicher einfachste Version ist die Handarbeit, bei der die Schläge
mit einem geeigneten Stift in die Ihnen zugesandten Betriebskarten
einzeichnen, nummerieren und in einem gesonderten Beiblatt ein
Schlagverzeichnis mit Größe und Name abgeben. Dies hat zur Folge, dass
Sie Angaben über den Schlag machen, die Sie aus den Katasterdaten
entnehmen. Sie machen also Angaben über den bewirtschafteten Schlag, ohne
genaue Kenntnisse über tatsächliche Größe und Lage zu haben.
Anhand
der uns vorliegenden Daten (Luftbilder, Liegenschaftskataster,
Feldblöcke) kann man jedoch davon ausgehen, dass zahlreiche Schläge
wegen
·
überwachsener
Hecken,
·
Waldrand,
Verschiebungen,
·
Abpflügen,
umgebrochener Wege,
·
usw.
im
„echten Leben“ nicht mehr mit den Katasterflächen übereinstimmen.
Somit sind diese einfachen Angaben auf der Datengrundlage der bisherigen
Katasterdaten sehr kritisch zu sehen. Daher
möchten wir davon abraten, dass Sie ohne eine Vermessung der Flächen am
PC oder im Feld Angaben zu Ihren Flächen machen.
Wir
empfehlen Ihnen dingend die Bearbeitung
mit einem GIS System (Geographischen Informationssystem), da nur so
ein sauberer Abgleich zwischen Feldblock, Katasterfläche und tatsächlich
bewirtschafteter Fläche möglich ist.
Sie
legen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
die Grundlage für die Agrarförderung bis 2013. Ein nur kleiner
Fehler hat somit erhebliche Auswirkungen. Ein Beispiel: Ist der Schlag
(über den Feldblock definiert) nur 0,1 ha zu klein, entsteht Ihnen
eine Verlust an Prämienauszahlung von 0,1ha * 274€/ Jahr
(Mittelwert Ackerprämie) * 9 Jahre = 247 €. Die Investition in
einen sauberen Abgleich zwischen
Kataster und tatsächlicher Bewirtschaftung ist
somit ökonomisch sinnvoll.
Dies
können Sie entweder am eigenen PC mit der entsprechenden Software
erledigen, oder aber einen Dienstleister beauftragen.
Wir
bieten Ihnen in enger Abstimmung mit Landwirtschaftskammer, Maschinenring
und Landberatung Duderstadt an, das Beteiligungsverfahren für Sie zu
erledigen und gleichzeitig die Grundlage für den Agrarantrag 2005 zu
erstellen. Der entscheidende Vorteil bei dieser gemeinsamen Dienstleistung
ist, dass Konflikte innerhalb eines Feldblocks dienstleisterübergreifend
geklärt werden können. Beantragt ein Landwirt beispielsweise über
den MR eine Fläche, die zuvor ein anderer Landwirt beim Landvolk
beantragt hat, bekommt er eine anonyme Fehlermeldung. Wir können Fehler
innerhalb des MR, Landberatung, LWK und Landvolk somit schon vor der AfA
Kontrolle aufdecken.
Dafür
stellen wir unseren Mitgliedern eine qualifizierte Arbeitskraft, den PC,
Arbeitsplatz und die gesamten benötigten Luftbilder.