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GIS Antragsverfahren 


Holger Schmidt


Martin Meyer

Seit Oktober 2004 stellen wir unseren Mitgliedern einen qualifizierte und GIS gestützte Antragsunterstützung zur Verfügung. Seit 1993 haben die landw. Betriebe Anträge für Ausgleichszahlungen für Kulturpflanzen bzw. Stilllegung stellen können. Bislang wurden die Anträge so gestellt, dass als Grundlage das Liegenschaftskataster diente. Die Angabe der Flächen erfolgte nach Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.

Die Europäische Union hat jedoch festgelegt, dass ab 2005  die Beantragung der Flächen mit Hilfe eines EDV gestützten Informationssystems anhand von Luftbildern erfolgen muss. Dieses Verfahren ist in den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich ab dem 01. Januar 2005 einzuführen.

 



Die Angaben werden zukünftig nicht mehr im bisherigen Referenzsystem nach dem Liegenschaftskataster, sondern nach sog. Feldblocksystem gemacht. Dieses Verfahren wird unabhängig von den inhaltlichen Änderungen, die mit der Agrarreform verbunden sind, eingeführt. Damit sich alle Beteiligten auf dieses neue System einstellen können, wurd im Herbst 2004 ein so genannter Probelauf (Beteiligungsverfahren) veranstaltet.




Grundsätzlich kann man in verschiedenen Intensitätsstufen am Beteiligungs- und Antragsverfahren teilnehmen. Die sicher einfachste Version ist die Handarbeit, bei der die  Schläge mit einem geeigneten Stift in die Ihnen zugesandten Betriebskarten einzeichnen, nummerieren und in einem gesonderten Beiblatt ein Schlagverzeichnis mit Größe und Name abgeben. Dies hat zur Folge, dass Sie Angaben über den Schlag machen, die Sie aus den Katasterdaten entnehmen. Sie machen also Angaben über den bewirtschafteten Schlag, ohne genaue Kenntnisse über tatsächliche Größe und Lage zu haben.

Anhand der uns vorliegenden Daten (Luftbilder, Liegenschaftskataster, Feldblöcke) kann man jedoch davon ausgehen, dass zahlreiche Schläge wegen

·         überwachsener Hecken,

·         Waldrand, Verschiebungen,

·         Abpflügen, umgebrochener Wege,

·         usw.


im „echten Leben“ nicht mehr mit den Katasterflächen übereinstimmen. Somit sind diese einfachen Angaben auf der Daten­grundlage der bisherigen Katasterdaten sehr kritisch zu sehen. Daher möchten wir davon abraten, dass Sie ohne eine Vermessung der Flächen am PC oder im Feld Angaben zu Ihren Flächen machen.

Wir empfehlen Ihnen dingend die Bearbeitung mit einem GIS System (Geographischen Informationssystem), da nur so ein sauberer Abgleich zwischen Feldblock, Katasterfläche und tatsächlich bewirtschafteter Fläche möglich ist.

Sie legen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Grundlage für die Agrarförderung bis 2013. Ein nur kleiner Fehler hat somit erhebliche Auswirkungen. Ein Beispiel: Ist der Schlag (über den Feldblock definiert) nur 0,1 ha zu klein, entsteht Ihnen eine Verlust an Prämienauszahlung von 0,1ha * 274€/ Jahr  (Mittelwert Ackerprämie) * 9 Jahre = 247 €. Die Investition in einen sauberen Abgleich zwischen Kataster und tatsächlicher Bewirt­schaftung ist somit ökonomisch sinnvoll.

Dies können Sie entweder am eigenen PC mit der entsprechenden Software erledigen, oder aber einen Dienstleister beauftragen.

Wir bieten Ihnen in enger Abstimmung mit Landwirtschaftskammer, Maschinenring und Landberatung Duderstadt an, das Beteiligungs­verfahren für Sie zu erledigen und gleichzeitig die Grundlage für den Agrarantrag 2005 zu erstellen. Der entscheidende Vorteil bei dieser gemeinsamen Dienstleistung ist, dass Konflikte innerhalb eines Feldblocks dienstleisterübergreifend geklärt werden können. Beantragt ein Landwirt beispielsweise über den MR eine Fläche, die zuvor ein anderer Landwirt beim Landvolk beantragt hat, bekommt er eine anonyme Fehlermeldung. Wir können Fehler innerhalb des MR, Landberatung, LWK und Landvolk somit schon vor der AfA Kontrolle aufdecken.

Dafür stellen wir unseren Mitgliedern eine qualifizierte Arbeitskraft, den PC, Arbeitsplatz und die gesamten benötigten Luftbilder.  

 

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