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Ackerstatus

Wichtiges Thema für fast alle südniedersächsischen Landwirte:

Im Nachgang zum Treffen am 21. Juni 2011  in Gelliehausen zum Thema Flächenstatus – Acker oder Grünland, Umbruchsmöglichkeiten hat ein

Treffen der Kooperationssprecher Trinkwasserschutz

am Freitag, den 1. Juli 2011 im Landvolkhaus stattgefunden. Intensiv diskutiert wurde mit unserem Experten Hartmut Schlepps vom Landesverband  über die Frage, ob Flächen die an Maßnahmen WSG oder NAU teilnehmen, nach Abschluss der Maßnahme wieder ackerfähig sind.

Offensichtlich taucht hier ein potentielles Umbruchverbot über das Bundesnaturschutzgesetz §5  auf, wenn ein Nutzung als Grünland vorliegt und die Flächen in CCWasser eingestuft sind.
Grasflächen sind Grünland - so sehen es die Naturschutz Biologen (Botaniker)!!
Unabhängig von Dauer der Nutzung, Codierung und Grundbuchstatus.!

Neben einigen Spezialfällen sind alle Landwirte mit "Grasnutzung" auf allen Ackerflächen mit  CCWasser Einstufung  (unabhg. von Schutzgebieten) betroffen:

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Grasnutzung auf allen Ackerflächen

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Grasssamenvermehrung

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Extensivierungen im Wasserschutzgebieten

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Umwelt  - Maßnahmen mit Grünlandnutzung (Milan, Rebhuhn,. Extensivierungen)

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Biobetriebe beim Kleegrasanbau

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Ackergras auch einjährig

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Zwischenfruchtanbau mit Gras (?)

Der an einer freiwilligen Maßnahme teilnehmende Landwirt muss Sicherheit haben, Flächen im Anschluss daran wieder für  „normale" Ackerkulturen nutzen zu können. Im Kontext von Förderrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, aktuell aber keine gefunden, außer einem generellen Verzicht von Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit Grasanbau.

Die Politik ist nun gefordert, das Wirrwar zwischen EU Codierungsfrage, Wasserrecht und Naturschutzrecht zu lösen, um durch die Landwirtschaft getragene sinnvolle Maßnahmen erhalten zu können.



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bulletMöglicherweise muss über eine Umbruchempfehlung für derartige Flächen (auch pDGL) und Kündigung des Vertragsanbaus wegen Wegfall der Geschäftsgrundlagenachgedacht werden.
bulletIn jedem Fall scheint es sinnvoll zu sein, von den Trägern der Maßnahmen eine Erklärung einzufordern, dass nach Beendigung der Maßnahme wieder Ackerbau möglich ist.

Prüfen Sie Ihre eigene Betroffenheit mit dem NIBIS Kartenserver

Das will im Grunde niemand, aber der Landwirt ist auch im Hinblick auf die Rückgabe von Pachtfläche gut beraten, die Ackerfähigkeit nicht aus dem Auge zu verlieren.

Welcher Verpächter möchte gern Ackerflächen verpachten und Grünland zurückbekommen....

 

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