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Wildschaden

Die Wildschadenschätzung wird in den meisten Fällen direkt, unbürokratisch und kollegial zwischen den Beteiligten geregelt. Leider kommt es in wenigen Fällen doch nicht zur beschriebenen Einigung, dann folgt das offizielle Verfahren durch die Meldung bei der Kommunen ggf. eine gerichtliche Entscheidung.

Die bestellten Wildschadenschätzer und zuständige Mitarbeiter der Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen waren eingeladen zum

Wildschadenschätzung in Theorie und Praxis
Donnerstag, 24. März 2011, 13:30 Uhr, Seminarraum Landvolkhaus Rosdorf

Tagesordnung

1.        Begrüßung und Einführung
                     Hubert Kellner, Landvolk

2.        Rechtliche Grundlagen, Verfahren der Schadenschätzung
                     Peter Zanini, Zentralverband Jagdgenossenschaften, ZJEN                     ZJEN Infoflyer

3.        Schadenschätzung in der Praxis
                     Otto Karl Behrens, öb Sachverständiger, Bad Gandersheim

4.        Diskussion - Ihre Beispiele und Fragen - Verschiedenes
                     Hubert Kellner, Landvolk


 

   
   

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