Die
Wildschadenschätzung wird in den meisten Fällen direkt, unbürokratisch und
kollegial zwischen den Beteiligten geregelt. Leider kommt es in wenigen
Fällen doch nicht zur beschriebenen Einigung, dann folgt das offizielle
Verfahren durch die Meldung bei der Kommunen ggf. eine gerichtliche
Entscheidung.
Die bestellten Wildschadenschätzer und zuständige
Mitarbeiter der Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen waren eingeladen
zum
Wildschadenschätzung in Theorie und Praxis
Donnerstag, 24. März 2011, 13:30 Uhr, Seminarraum Landvolkhaus Rosdorf

Tagesordnung
1.
Begrüßung und Einführung
Hubert Kellner,
Landvolk
2.
Rechtliche Grundlagen, Verfahren der Schadenschätzung
Peter Zanini,
Zentralverband Jagdgenossenschaften, ZJEN
ZJEN Infoflyer
3.
Schadenschätzung in der Praxis
Otto Karl Behrens, öb
Sachverständiger, Bad Gandersheim
4.
Diskussion - Ihre Beispiele und Fragen - Verschiedenes
Hubert Kellner,
Landvolk
